Die EU-Kommission stuft Booking als Gatekeeper ein und fordert mehr Auswahl und Freiheit für die Nutzer.
Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen. Foto: Fabian Sommer/dpa
Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen. Foto: Fabian Sommer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Buchungsportal Booking muss in der EU künftig strengere Regeln einhalten. Der zentrale Plattformdienst stelle eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern dar, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Daher sei Booking als sogenannter «Gatekeeper» einzustufen und müsse unter anderem Nutzern mehr Auswahl und Freiheit bieten.

Die sogenannten «Gatekeeper» (Torwächter) sind die grössten Online-Plattformen. Für sie gilt seit Anfang März das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA). Die Grundannahme ist, dass die grossen Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

Der DMA soll dies mit Regeln für sie aufbrechen und für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Betroffen sind bereits zahlreiche Unternehmen, darunter auch die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Strafen drohen bei Verstössen

Nach Angaben der EU-Kommission hat Booking nun sechs Monate Zeit, um die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen und einen Bericht dazu vorzulegen. Bei Verstössen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen.

Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

Die Brüsseler Behörde kündigte zudem an, weiter untersuchen zu wollen, ob die Plattform X ein «Gatekeeper» sei. Diese habe in einer Stellungnahme argumentiert, keine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu sein.

Booking will mit EU zusammenarbeiten

Das Portal selbst gibt sich nach dem Entscheid gelassen: «Wir arbeiten seit einiger Zeit mit der Europäischen Kommission zusammen, da wir die heutige Entscheidung erwartet haben.»

Man prüfe jetzt die Entscheidung über die Benennung, heisst es in der Stellungnahme weiter. «Wir werden weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um Lösungen für die Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln.»

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